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Viele Anträge noch nicht abgegeben

Arbeitslosengeld II: Start der Datenerfassung in Bielefeld problemlos


Bielefeld (mm). Seit Donnerstag Mittag werden in der Bielefelder Agentur für Arbeit die Antragsdaten für das Arbeitslosengeld II in das bundesweite Computersystem eingegeben. 45 Mitarbeiter sind damit befasst. Technische Probleme hat es nicht gegeben.
Dennoch hat die Agentur große Sorgen: Noch längst nicht alle Anträge sind abgegeben worden. Pressesprecherin Monika Ramm-Schüller: »Wir tun unser bestes. Wer aber in den nächsten zwei Wochen seinen Antrag nicht einreicht, muss sich darauf einstellen, am 1. Januar 2005 kein Geld zu bekommen.«
In Bielefeld erhalten rund 16 000 erwerbsfähige Sozialhilfebezieher nach der Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe vom 1. Januar 2005 an das »Arbeitslosengeld II«. Abgegeben sind aber bislang lediglich 9 000 Anträge. Nach Erhebungen der Agentur fehlen vor allem die Daten von den Menschen, die bislang Sozialhilfe erhalten haben. Frau Ramm-Schüller: »Wir haben alle bis zu vier Mal angeschrieben. Dennoch ist der Rücklauf bisher nicht zufriedenstellend.« Möglicherweise bestünden bei etlichen Berechtigten Unsicherheiten, »dafür gibt es aber in der Agentur die ausführliche Beratung«. Die Pressesprecherin empfiehlt dringend, über die Hot-Line 0521/587-1952 kurzfristig Termine mit den Mitarbeitern der Agentur zu vereinbaren.
In der Arbeitsagentur stehen 69 Computerplätze für die Dateneingabe zur Verfügung. In der ersten Phase werden 45 Mitarbeiter eingesetzt. Die anderen Männer und Frauen des Teams nehmen weiter Anträge entgegen. Die Agentur geht davon aus, dass die bislang vorliegenden Daten in einem Monat abgearbeitet sein werden. Schon jetzt sei klar, dass die Gesamtaufgabe ohne Überstunden nicht bewältigt werden könne, sagt Frau Ramm-Schüller.
Gut läuft nach ihrer Einschätzung die Kooperation der Agentur-Beschäftigten mit den Mitarbeitern der Stadt und der Beschäftigungsgesellschaft Rege, die sich die Arbeit teilen. Wie berichtet, hat sich Bielefeld entschieden, die im Zuge der Hartz IV-Neuregelung anfallenden Aufgaben einer Arbeitsgemeinschaft aus Stadt und Agentur für Arbeit zu übertragen.

Artikel vom 22.10.2004