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Haftstrafe für Anstiftung zum Raub

Gericht hält Hotelfachmann zahlreiche Ungereimtheiten vor

Bielefeld (uko). Zu dreieinhalb Jahren Haft hat das Landgericht Bielefeld einen 25-jährigen Mann wegen Anstiftung zu einem schweren Raub verurteilt. Der Hiddenhauser hatte drei Türken angestiftet, einen Geldboten des Bowlingcenters Ummelner Mühle zu überfallen.

Zu der Tat war es in der Nacht zum 12. April 2003 gekommen. Drei Männer hatten einen Angestellten des Bowlingcenters mit Billardqueues niedergeprügelt und eine Geldbombe mit 2 000 Euro erbeutet.
Nach der Erkenntnis des Gerichts war die Planung zu dem Raub bereits Tage zuvor abgeschlossen worden. Die späteren Täter Fardi D. und Muhammad K. hatten sich demnach von dem Hotelfachmann Alexander G. einen Tip zur Ausführung des Verbrechens geben lassen. Der 25-jährige Hiddenhauser hatte den Tätern demzufolge von einem Diebstahl abgeraten und einen Raubüberfall empfohlen - »weil dann mehr zu holen ist«.
In der Tatnacht war zu den Türken noch ihr Landsmann Ümit T. gestoßen, der mit dem Opfer noch eine »Rechnung offen« hatte. Das Trio war im September 2003 von der Jugendstrafkammer des Landgerichts zu äußerst milden Strafen verurteilt worden. D. erhielt zwei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe, seine Komplizen Jugendstrafen von zwei Jahren und von 20 Monaten, deren Verbüßung obendrein zur Bewährung ausgesetzt worden waren.
Kammervorsitzende Jutta Albert setzte sich in ihrer Urteilsbegründung gestern ausführlich mit der Glaubwürdigkeit aller Beteiligter auseinander. Alexander G. hatte die Anstiftung zu dem Verbrechen vehement bestritten. Jedoch hatte der Hiddenhauser »seine Einlassung stets geändert und dem Stand der Hauptverhandlung angepasst«. Es habe bei ihm »zahlreiche, nicht nachvollziehbare Ungereimtheiten gegeben«, sagte Albert.
Die als Zeugen im jetzigen Prozess aussagenden Täter dagegen hätten »durch detaillierte, plausible Schilderungen« überzeugt. Diese Aussagen seien »konstant« gewesen - bei der Polizei, in ihrem eigenem Prozess und nun durch ihre Zeugenaussagen. Albert verhehlte nicht die Probleme des Gerichts, zu einem solch milden Strafmaß von nur dreieinhalb Jahren Haft zu gelangen. Die Mindeststrafe für Raub (und damit auch für die Anstiftung zum Raub) liegt bei fünf Jahren. Staatsanwalt Jörg Anuth hatte gar sechs Jahre Haft beantragt. Die Strafen der anderen Strafkammer werde sie jedoch nicht bewerten, so etwas gehöre nicht »in die Öffentlichkeit«.
Dennoch könne G. nicht schlechter als seine Komplizen gestellt werden. Da er indes kein Geständnis wie jene Täter abgelegt habe, müsse seine Strafe über der damals höchsten Freiheitsstrafe liegen.

Artikel vom 22.10.2004