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Ab etwa 600 Gramm und weniger wird es für kleine Igel gefährlich.

Im Zweifel auf die Waage


Nach dem Bundesnaturschutzgesetz zählt der Igel zu den besonders geschützten Arten. Es ist deshalb verboten, gesunde Tiere aus der Natur zu entnehmen oder im Haus zu halten.
Nur hilfsbedürftige Tiere dürfen in menschliche Obhut genommen werden. Das trifft zu auf verwaiste Igelsäuglinge, verletzte und kranke Tiere und auf Igel, die bei Frosteinbruch noch kleiner sind als 600 Gramm (etwa eine Handlänge).
Nähere Informationen und auch detaillierte schriftliche Tipps zur Igelhilfe liefert der Tierschutz-Verein Bielefeld unter der Telefonnummer 05 21/76 36 22.

Artikel vom 22.10.2004