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Amerikanische Faulbrut
in vier Bienenbeständen

Sperrbezirk eingerichtet - keine Gefahr für Menschen

Von Elke Hänel
Verl (WB). In vier Bienenbeständen in der Gemeinde Verl ist die Amerikanische Faulbrut ausgebrochen. Die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Gütersloh hat daher einen Sperrbezirk eingerichtet, um die Übertragung der Seuche auf weitere Bienenvölker zu verhindern.

Ende September hatte ein Imker aus Verl dem Veterinäramt mitgeteilt, dass sein Bestand möglicherweise von der Seuche befallen sei. Jeder Imker sei verpflichtet, im Verdachtsfall sofort die Behörde zu informieren, denn die Amerikanische Faulbrut sei eine anzeigepflichtige Seuche, erläuterte Dr. Johanna Neudecker, Leiterin des Sachgebietes Tierseuchen beim Kreis Gütersloh, auf Anfrage der VERLER ZEITUNG. Die Amerikanische oder auch Bösartige Faulbrut ist eine äußerst ansteckende, bakterielle Infektion der Bienenbrut, die zum Absterben der Brut führt. Ein typisches Anzeichen ist eine braune, faulige, fadenziehende und übelriechende Masse in der Zelle. Erwachsene Bienen können zwar nicht an der Faulbrut erkranken, verbreiten aber die Sporen beispielsweise in ihrem Haarkleid oder als Ammenbienen über das Futter und führen so die Infektionskette fort.
Nachdem der erste Verdachtsfall durch entsprechende Untersuchungen des Kreisveterinäramtes bestätigt wurde, richtete die Behörde einen Sperrbezirk ein und überprüfte jeden einzelnen Bienenbestand innerhalb dieser Zone. Dabei stellte sich heraus, dass drei weitere Bestände befallen sind. Der Sperrbezirk wurde daraufhin erweitert. Betroffen ist im Wesentlichen der Ortskern, in dem acht Imker ihre Bienenvölker halten. Insgesamt haben nach Angaben von Kreisoberveterinärrätin Dr. Johanna Neudecker rund 30 Imker Völker im Gemeindegebiet.
Die Untersuchung aller Bienenvölker und -bestände innerhalb des Sperrbezirks durch einen Amtstierarzt muss frühestens zwei und spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der erkrankten Bienenvölker wiederholt werden. Bewegliche Bienenstände müssen bis zur Aufhebung des Sperrbezirks unbedingt an ihrem Standort bleiben, ebenso dürfen keine Völker in die entsprechende Zone verbracht werden. »Da es schon sehr spät im Jahr ist und wir über den Winter keine Brut haben, wird der Sperrbezirk sicher bis zum Frühjahr bestehen bleiben. Das heißt, die betroffenen Imker können ihre Bienen beispielsweise zur Rapsblüte nicht umsetzen«, erläutert Dr. Johanna Neudecker die Konsequenzen. Wer gegen die Auflagen der Verordnung verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe bis zu 25 000 Euro rechnen.
Für Menschen sei die Seuche absolut ungefährlich, betont die Fachfrau. Selbst wenn sich im Honig Sporen von Faulbrutbakterien befänden, könne dieser unbedenklich verzehrt werden. »Die Faulbrut ist eine reine Bienenkrankheit, daher besteht keinerlei Ansteckungsgefahr.«

Artikel vom 23.10.2004