08.02.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 


Recht auf Musik

Auch wenn sie andere als Lärm empfinden: Es gibt ein Recht, Musik zu machen oder zu hören. Das gilt auch für Mieter. Zwar gibt es außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten -Ênachts von 22 bis 7 Uhr und mittags zwischen 13 und 15 Uhr -ÊÊeinen Verhandlungsspielraum zwischen Mieter und Vermieter hinsichtlich der täglichen Musizierdauer. Aber ein generelles Musizierverbot ist nach Angaben des Deutschen Mieterbundes nicht zulässig. Dabei komme es im Urteil der Richter auch darauf an, ob sich der Mieter an einem Klavier oder am Schlagzeug ausbilden lässt.

Datei keine Sache

Selbst wenn jemand in seiner Hausratversicherung Überspannungsschäden am Computer durch Blitzeinschlag mitversichert hat, zahlt die Versicherung keinen Schadenersatz für zerstörte Dateien. Daten seien keine Sachen im Sinne der Hausratversicherung, urteilte das Landgericht Stuttgart nach einem Bericht der Zeitschrift »Finanztest«. In dem verhandelten Fall hatte ein Mann die Kundenkartei seines Fahrradgeschäfts auf der Festplatte seines Computers gespeichert. Nach einem Blitzschlag war sie nicht mehr abrufbar. Der Besitzer beauftragte eine Spezialfirma mit der Datenrettung und wollte die Kosten von der Hausratversicherung ersetzt haben. Zu Unrecht, wie die Richter entschieden. Az: 5 S 106/04

Elster auf CD

Das »Elster«-Formular 2004/05, die elektronische Finanzverwaltung für Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuer, ist jetzt unabhängig von der Downloadmöglichkeit (www.elsterformular.de) auch auf CD-Rom in allen Finanzämtern erhältlich. Wer sich den Weg zum Finanzamt sparen möchte, kann das Programm auch bei Call-NRW, dem Bürgercenter der Landesregierung, telefonisch bestellen. Der Versand erfolgt kostenfrei. Tel. 0180 3100 110.

Artikel vom 08.02.2005