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Geschickt getrennt - Wohnen
und arbeiten unter einem Dach

Vorausschauend planen, später vermieten

Die Errichtung eines kombinierten Wohn- und Arbeitsgebäudes erfordert bereits im Vorfeld eine gründliche Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen dieser Bauart. Denn dem großen Vorteil der direkten Nähe zur Wohnung und der Familie steht die Beeinträchtigung des Privaten durch Kunden oder Lärm gegenüber.

Die Größe des benötigten Arbeitsbereiches und seiner Nebennutzflächen hat entscheidenden Einfluss auf die Gestaltung des Bauvorhabens. In Zusammenarbeit mit einem Architekten lässt sich der Platzbedarf für Büros, Vorzimmer, Werkstätten oder Praxen ermitteln. Ein Regelwerk, das Grundlagen für die Planung vorgibt, sind die Arbeitsstättenrichtlinien.
Je nach Art der Tätigkeit muss für jeden ständig anwesenden Mitarbeiter ein Luftvolumen von 12 bis 18 Kubikmetern vorhanden sein. Die Raumhöhe wiederum ist abhängig von der Grundfläche. Bis zu einer Größe von 50 Quadratmetern genügt eine Höhe von 2,50 Metern, darüber steigt sie bis auf 3,25 Meter. Bei der Aufstellung der Flächen sind, abhängig von der Zahl der Mitarbeiter, auch Räume für Besprechungen, sanitäre Anlagen, Kaffeeküche, Kopierer, Archiv, Abstellraum, aber auch Flure, Treppen, Eingangsbereiche etc. zu berücksichtigen. Die notwendigen Flächen erhöhen sich mit steigender Mitarbeiterzahl.
Werden maximal fünf Mitarbeiter beschäftigt, ist es nach Arbeitsstättenrichtlinien gestattet, ein gemeinsames WC für Frauen und Männer bereitzustellen. Ein Vorraum ist nicht erforderlich, wenn der Zugang nicht unmittelbar von einem Arbeitsraum erfolgt. Sollen mehr als fünf Mitarbeiter beschäftigt werden, so werden sanitäre Anlagen getrennt für Frauen und Männer notwendig. Die WCs benötigen Vorräume, was einen wesentlich höheren Flächenbedarf ergibt.
Werden mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, so muss ein Pausenraum errichtet werden, in dem eine Grundfläche von einem Quadratmeter pro Mitarbeiter zur Verfügung steht. Die Arbeitsstättenrichtlinien schränken diese Forderung jedoch dann wieder ein, wenn sich der Arbeitsbereich ebenfalls zu erholsamen Pausen eignet.
Ein weiterer Punkt, der bei der Größenplanung berücksichtigt werden sollte, sind die notwendigen Kfz-Stellplätze. Mit steigender Größe der Grundfläche der Arbeitsstätte erhöht sich deren Anzahl, immer abhängig von der Art der ausgeführten Tätigkeit. Das ist in der Stellplatzsatzung der jeweiligen Gemeinde geregelt.
Natürlich steigt mit höherer Mitarbeiterzahl auch die Beeinträchtigung der Privatsphäre, die Trennung zwischen Arbeit und Wohnen sollte darum sehr sensibel erfolgen. Bei vorausschauender und offener Planung kann das Gebäude den sich wandelnden Ansprüchen der Jahre angepasst werden.
De Art der Tätigkeit und des zu erwartenden Kundenverkehrs hat entscheidenden Einfluss auf die Lage des Arbeitsbereiches auf dem Grundstück oder im Gebäude. Bei geringem Flächenbedarf und überschaubarer Lärmbelastung kann der Arbeitsbereich in die Wohnung integriert werden. Jedoch ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob dieser eventuell im Eingangsbereich liegen oder sogar mit separatem Eingang realisiert werden kann, um die Privatsphäre der Bewohner bestmöglich zu schützen. Ändern sich im Laufe der Jahre die Bedürfnisse der Besitzer, so lässt sich der integrierte Bereich hausintern nutzen.
Die bestmögliche Abschottung der Wohnung wird meist über die Lage des Arbeitsbereiches im Erdgeschoss erreicht. Allerdings ist dann im Regelfall die private Gartennutzung erschwert. Eine andere Möglichkeit kann die Anordnung unter dem Dach sein, wenn eine externe Treppe dieses Geschoss erschließt, Kunden und Mitarbeiter nicht die Wohnung durchqueren müssen. Bei geschickter Planung ist sogar eine spätere Vermietung möglich. (Quelle: »Junge Häuser«)

Artikel vom 11.12.2004