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Belege sammeln


Wer mit der Befreiung von Zuzahlungen zu Arzneimitteln rechnen kann, muss seit Jahresbeginn mitrechnen, wann seine gesetzliche Belastungsgrenze erreicht ist. Alte Befreiungs-Bescheinigungen haben ihre Gültigkeit verloren. Darauf weist die »Apotheken Umschau« hin. Seit 2004 muss für nahezu alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, vom Praxisbesuch über Arzneimittel bis hin zu Rehabilitationsmaßnahmen, ein Eigenanteil bezahlt werden. Um soziale Härten zu vermeiden, wurden aber Obergrenzen festgelegt: zwei Prozent des jährlichen Familieneinkommens, bei chronisch Kranken nur ein Prozent. Für Betroffene heißt es, Belege sammeln und Übersicht bewahren. Ist die Belastungsgrenze erreicht, erteilt die Kasse auf Antrag eine Bescheinigung, dass von nun an keine Zuzahlungen mehr geleistet werden müssen.

Kosten absetzen


Das häusliche Arbeitszimmer kann unter bestimmten Voraussetzungen eine legale Steueroase sein. Wie die Kölner OVB Vermögensberatung mitteilt, dürfen dann auch allgemeine auf diesen Raum entfallende Kosten entweder ganz oder gedeckelt bis 1250 Euro jährlich mit dem Finanzamt Steuer sparend abgerechnet werden. Sie verweist auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs: Eine Immobilie, in der ein häusliches Arbeitszimmer gelegen war, wurde renoviert. Bei den handwerklichen Arbeiten gab es erhebliche Schäden im Garten des Gebäudes, so dass dieser mit enormem Kostenaufwand wieder hergerichtet wurde. Laut Bundesfinanzhof darf der Steuerzahler die auf das Arbeitszimmer anteilig entfallenden Kosten mit dem Fiskus abrechnen. Az: VI R 27/01

Steuern sparen


Zuverlässige Hilfe beim Abfassen der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2004 bietet der neue Ratgeber »Steuern sparen«, den die Verbraucherzentralen in Zusammenarbeit mit der Redaktion des ARD-Ratgebers Geld herausgeben. Das 444-seitige Buch kostet 12,80 Euro bei Abholung in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale.
www.vz-nrw.de

Artikel vom 17.01.2005