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Schulanfänger: Am 1. August 2005 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 1. Juli 2005 das 6. Lebensjahr vollenden, also bis einschließlich 30. Juni 1999 geboren sind. Kinder, die vom 1. Juli bis 31. Dezember 2005 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum Jahr 2005/06 eingeschult werden, wenn sie die körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen.

© WESTFALEN-BLATT Folge 308

Artikel vom 30.11.2004