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Geläut zur Königsstunde: Es umschreibt die Tätigkeit, die der Untervogt früher ausübte, als er einen Tag vor dem Todestag des Sachsenherzoges Widukind die Totenglocke bediente. Nur er durfte es. Des Bürgermeisters Sache war das »Geläut zur Kuhle«, der Küster erledigte das »Geläut zur Senke«. Von 1912 an wurde sogar in der Nacht vor dem Tod Widukinds von Mitternacht bis 1 Uhr geläutet.

© ENGERSCHER ANZEIGERFolge 294

Artikel vom 05.01.2005