26.11.2004
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Jagdgenossenschaft Gestringen: Gestringen bildet seit der Gebietsreform mit Fiestel eine ge-meinsame Jagdgenossenschaft und somit einen gemeinsamen Jagdbezirk, der etwa 800 Hektar groß ist. Die Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, gebildet von den Eigentümern bejagbarer Flächen. Aufsichtsorgan ist die untere Jagdbehörde beim Kreis Minden-Lübbecke.
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Artikel vom 26.11.2004