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Spargelrost die »Luft« nehmen


Abgestorbene Spargeltriebe müssen im Oktober entweder knapp über der Erdoberfläche abgeschnitten oder mit scharfem Spaten zehn Zentimeter unter der Erdoberfläche abgestochen und am besten sofort verbrannt werden. Das beugt dem Befall mit Spargelrost vor.

Artikel vom 23.10.2004