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Versandapotheken

Die Hälfte der Versandapotheken arbeitet offenbar »mangelhaft«. Die Stiftung Warentest hat 20 Anbieter getestet. Die Hälfte, darunter Marktführer DocMorris, erhielt die Note 5. Dem Testbericht zufolge wurden in fünf Fällen Rezepte schlicht vergessen oder nicht bearbeitet. In anderen Fällen mussten Patienten zehn Tage oder gar Wochen auf ihre bestellten Arzneien warten. Wichtige Informationen zu Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten seien nicht oder nur unzureichend gegeben worden.

Fitness und Durst

Sport macht durstig. Entsprechend groß ist die Nachfrage nach Mineralwasser, Eistee oder Apfelsaftschorle in den kleinen Bars der Fitnessstudios. Abschreckend wirken da oft nur die Preise. Gar nicht gern gesehen wird in den Studios, wenn die Kunden ihre Getränke selbst mitbringen. Doch ein Recht, dies zu verbieten, haben sie nicht -ĂŠjedenfalls nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg. Nach Auffassung der Richter kommt ein Verbot wegen des Risikos überhöhter Getränkepreise einer unangemessenen Benachteiligung der Kundschaft gleich. AZ: 7 U 36/03

Ruinöse Bürgschaft

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Ehefrauen gestern in zwei Urteilen den Rücken gestärkt, die ruinöse Bürgschaften für das Geschäft ihres Mannes übernommen haben. Bei krasser finanzieller Überforderung sei die Haftung für einen Kredit des Mannes sittenwidrig und damit nichtig. Zumindest gelte das, wenn die Frau die Bürgschaft allein aus »emotionaler Verbundenheit« mit dem Gatten und nicht etwa aus eigenem wirtschaftlichen Interesse an dem Unternehmen unterschrieben habe. Im einen Fall hatte eine Verkäuferin bei der Umschuldung von Gesellschaftsverbindlichkeiten ihres Mannes das Darlehen mit ihm zusammen sogar im eigenen Namen beantragt. Der BGH hielt die Frau jedoch nicht für eine echte Mitschuldnerin. Das Gehalt der Frau hätte nicht einmal für die Zinsen des Kredits in Höhe von 179 000 Euro gereicht. AZ: XI ZR 28/04 u. 325/03

Artikel vom 25.02.2005