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Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen verbieten den freien Handel geschützter Tiere. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn wir aus diesem Grunde bestimmte Anzeigen nicht ohne weiteres veröffentlichen können. Anzeigen für diese Tiere können nur angenommen werden, wenn Sie uns mit Ihrem Anzeigentext eine Kopie der für den Herkunftsnachweis vorgeschriebenen CITES-Bescheinigung zusammen mit einer Personalausweiskopie zukommen lassen. Auch sämtliche Präparate und Produkte, die aus geschützten Tieren hergestellt werden, unterliegen den Handelsbeschränkungen. Hier sind insbesondere zu nennen; Felle von Großkatzen, Krokodil-, Schlangenleder, Gegenstände aus Schildpatt u. vieles mehr. Falls Sie bezüglich der Artenschutzbestimmungen weitergehende Fragen haben, erteilen Ihnen die Naturschutzbehörden Auskunft.

Artikel vom 06.11.2004