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Anwohner wollen
keinen Straßenneubau

Gehwege auf beiden Seiten des Rüterweges geplant

Von Stefan Wolff
Herford (HK). Wenig Zustimmung bei den betroffenen Anliegern findet die Entscheidung der Stadt Herford, gemeinsam mit dem Kreis in der zweiten Jahreshälfte die Straße im Rüterweg in Herringhausen neu zu bauen.

Besonders die Anlage von Gehwegen auf beiden Seiten der Straße lehnen die Herringhausener ab. Ihren Unmut äußerten rund 50 Bürgerinnen und Bürger deutlich auf einer Informationsveranstaltung der Stadt, die am Montagabend im Gemeindehaus der evangelischen Kirche Herringhausen stattfand und von Uwe Werner geleitet wurde. Neben dem Leiter des städtischen Hoch- und Tiefbauamtes nahmen seitens der Verwaltung die künftige Bauleiterin Juliane Tack, Anja Uhe und Daniela Rönn von der Bauverwaltung und Planer Detlef Diekhof teil. Das Immobilienmanagement Kreis Herford vertrat Bernd Flagmeier.
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Herford habe den Beschluss gefasst, dass bei beidseitig bebauten Straßen die Anlage eines Gehwegs auf beiden Seiten notwendig sei, so Werner. Von diesem Beschluss kann die Stadt auch beim Rüterweg nicht abweichen. Sollte es dort zu einem Unfall kommen, könnte ein Gericht den Baulastträger verklagen, sollte er die »Regeln der Technik«, die einzuhalten er verpflichtet sei, bei Bau der Straße missachtet haben.
Stein des Anstoßes ist die Beteiligung der Anlieger an den Kosten für die Gehwege. An diesen Kosten in Höhe von insgesamt 420 000 Euro sollen die Anlieger mit 265 500 Euro beteiligt werden. Pro Quadratmeter Grundstücksfläche würden 3,50 Euro fällig. Allerdings fällt keine Kostenbeteiligung am Neubau der Fahrbahn an, da der Rüterweg eine Kreisstraße ist und die Kosten der Kreis alleine zu tragen hat.
Doch auch der Ausbau der Fahrbahn auf eine Breite von sechs Metern macht vielen Anliegern Sorge, da schon jetzt zahlreiche Lkw mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit den Rüterweg befahren würden. Die Anlage von Verkehrsschikanen schloss Bernd Flagmeier aus. Durchaus im Bereich des Möglichen aber sei die Schaffung von Querungshilfen. Die Entscheidung hierzu müsse das Ordnungsamt fällen. Weiteren Maßnahmen wie Geschwindigkeitskontrollen müsse eine Verkehrsmessung vorausgehen, die für eine Dauer von zwei Wochen die Fahrzeuge, die auf dem Rüterweg fahren, zähle und deren Geschwindigkeit messe. Eine solche Messung könne die Stadt auch kurzfristig veranlassen.

Artikel vom 09.05.2007