09.05.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Tauben-Bestand
wird verringert

Züchter verliert vor dem Gericht

Von Hubertus Hartmann
Bad Lippspringe (WV). Ein Brieftaubenzüchter aus Bad Lippspringe ist auch mit seiner Klage beim Verwaltungsgericht gescheitert. Er muss seinen Bestand auf 50 Tiere reduzieren.

Der Taubenfreund hält seine schnellen Vögel auf dem Dachboden seines Hauses in der Lippspringer Innenstadt. Zum Leidwesen eines nur wenige Meter entfernt wohnenden Nachbarn. Er fühlt sich seit Jahren durch die Tauben belästigt und hatte beim Landgericht Paderborn bereits erhebliche Einschränkungen erwirkt. Danach darf der Brieftaubenliebhaber nur noch maximal 40 Tiere für zwei Stunden täglich fliegen lassen.
Entgegen der einst von ihm selbst beantragten Baugenehmigung hielt er auf seinen Schlägen gleichwohl bis zu 160 Zucht- und Reisetauben sowie Jungtiere. Beim Verwaltungsgericht Minden hatte er nun den Kreis Paderborn auf Änderung der Baugenehmigung verklagt, um mehr als 50 Tauben halten zu dürfen. Was die Richter allerdings ablehnten. 50 Tauben seien in einem Wohngebiet gerade noch verträglich und ortsüblich - mehr allerdings nicht. Die intensive und umfangreiche Ausübung des Brieftaubensports mit - wie vom Kläger selbst eingeräumt - zeitweilig 160 Tauben sei mit der Zweckbestimmung eines Kerngebietes, das in Bad Lippspringe zudem noch durch den Kurbetrieb geprägt sei, nicht mehr vereinbar.
Auch die Tatsache, dass in der Familie seit 1904 in vierter Generation Tauben gezüchtet würden, ändere nichts an der gängigen Rechtsprechung.
Weil bei einer Kontrolle 65 Tauben gezählt worden waren, hatte der Kreis dem Kläger bereits ein Zwangsgeld von 200 Euro angedroht und ihn ultimativ zur Reduzierung seines Bestands aufgefordert. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.

Artikel vom 09.05.2007