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Amtliche Bekanntmachung
Nach Abschluß des Änderungsverfahrens hat der Rat der Stadt Bad Oeynhausen in seiner Sitzung am 28.03.2007 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 "Volmser Heide" als Satzung beschlossen. Da in dem Änderungsgebiet kein Vorhaben geplant ist, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt und des Weiteren keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter vorliegen, fand das vereinfachte Aufstellungsverfahren gemäß § 13 BauGB Anwendung. Die 1. Änderung des Baubauungsplanes Nr. 37 "Volmser Heide" kann bei der Stadtverwaltung Bad Oeynhausen, Rathaus II, Schwarzer Weg 6, 32549 Bad Oeynhausen, Bereich Stadt- und Verkehrsplanung, Zimmer 60, während der Dienststunden eingesehen werden. Der ausführliche Bekanntmachungstext einschließlich der aufgrund des Baugesetzbuches erforderlichen Hinweise können ab dem 09.05.2007 für die Dauer von 10 Tagen an der Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich des Rathauses I, Ostkorso 8, 32545 Bad Oeynhausen und zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Bad Oeynhausen, www.badoeynhausen.de, eingesehen werden. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 "Volmser Heide" tritt mit der Veröffentlichung dieses Bekanntmachungshinweises in Kraft.
Mueller-Zahlmann
Bürgermeister

Artikel vom 09.05.2007