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Geld gestohlen
für neue Drogen

Fünf Monate Haft für 27-Jährigen

Versmold/Halle (hj). Der zunehmende Drogenkonsum ließ den 27-jährigen Versmolders sogar vor dem Katharina-von-Bora-Haus nicht Halt machen: In der Nacht zum 13. Oktober 2006 stieg er ins Seniorenzentrum an der Altstadtstraße ein und nahm 60 Euro, ein Schlüsselbund sowie ein Handy aus den Handtaschen zweier Altenpflegerinnen.

Wegen Hausfriedensbruchs in Tateinheit mit Diebstahl verurteilte das Amtsgericht Halle den Arbeitslosen gestern zu einem Freiheitsentzug von fünf Monaten. Ausschlaggebend für die Höhe der Strafe war nach Ansicht von Richter Peeter-Wilhelm Pöld die Zahl der Vorstrafen des Versmolders. Insgesamt drei Haftstrafen wegen Diebstahls und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz hat der 27-Jährige bereits hinter Gittern abgesessen.
»Ich kann mich gar nicht mehr erinnern, wie ich ins Gebäude gelangt bin«, zuckte der Angeklagte vor Gericht nur die Achseln. »Ich bin irgendwie am Regenwasserrohr hochgeklettert.« Richter Pöld ließ jedoch nicht gelten, dass dieser Einbruch nicht geplant gewesen sei: »Sie kriechen doch nicht einfach mitten in der Nacht ein Rohr hoch, ohne vorher ausgekundschaftet zu haben, wo man einsteigen kann.«
Über das nebenstehende Carport, einen Balkon und schließlich ein zu öffnendes Fenster gelangte der Versmolder dann ins Gebäude. In der ersten Etage soll er die Handtaschen von zwei Altenpflegerinnen durchwühlt, Bargeld in Höhe von 60 Euro, ein Schlüsselbund sowie ein Handy entwendet haben. Die Bestohlenen informierten sofort die Polizei, die kurze Zeit später den 27-Jährigen mit dem Beutegut in der Tasche auf dem Parkplatz des Katharina-von-Bora-Hauses stellten. Eine 33-jährige Polizistin sagte vor Gericht aus, dass der Angeklagte in der Tatnacht erheblich unter Drogeneinfluss gestanden und sich sehr aggressiv verhalten habe.
Für Strafrichter Peeter-Wilhelm Pöld war die Sache klar: Der Versmolder hat sich wieder einmal strafbar gemacht, um seinen Drogenkonsum finanzieren zu können. »Da Sie aus den anderen Straftaten nicht schlau geworden sind, muss ich Sie zu fünf Monaten Haft verurteilen. Sollten Sie eine Entzugstherapie beginnen, könnte der Rest der Strafe eventuell zur Bewährung ausgesetzt werden«, stellte Pöld dem Mann in Aussicht.

Artikel vom 03.05.2007