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LADENSCHLUSS

Seit dem 1. April gilt in Niedersachsen folgende Regelung: Grundsätzlich können Geschäfte montags bis samstags von 0 bis 24 Uhr geöffnet bleiben, haben jedoch sonntags geschlossen. An vier verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr dürfen die Geschäfte für die Dauer von fünf Stunden geöffnet haben. Ausnahmen bilden lediglich folgende Feiertage: Karfreitag, Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten, Volkstrauer- und Totensonntag sowie die Adventssonntage und der erste und zweite Weihnachtsfeiertag. Für die Kur- und Erholungsorte Bad Rothenfelde und Bad Laer gibt es sonntags Ausnahmeregelungen.

Artikel vom 27.04.2007