Münster (dpa). Die Erhebung von Grundsteuer auch für selbst genutzte Eigenheime ist rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden. Das Gericht wies die Berufung eines Ehepaares aus Krefeld ab, das gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt Krefeld in Höhe von knapp 500 Euro im Jahr vor Gericht gezogen und bereits in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf unterlegen war. Aktenzeichen: 14 A 661/06