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Olaf Ortkraß zieht
jetzt vor den BGH

Doku kommt am 16. Mai ins TV

Von Wolfgang Wotke
Gütersloh (WB). Auch 176 Tage nach seiner Verurteilung zu fünf Jahren und sechs Monaten Gefängnis wegen Untreue und Urkundenfälschung ist der Ex-Gütersloher Rechtsanwalt Olaf Ortkraß immer noch auf freien Fuß. Er hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Jetzt entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Das bestätigte gestern Oberstaatsanwalt Reinhard Baumgart dem WESTFALEN-BLATT auf Anfrage. Das Urteil sei deshalb auch noch nicht rechtskräftig. »In erster Linie«, so Baumgart, »fühlt er sich zu hart bestraft. Er will mit seinem Einspruch erreichen, dass die Haftstrafe verringert wird.« Wann der BGH das Strafmaß für den ehemaligen Berufsbetreuer überprüft haben wird, konnte er nicht sagen. »Das kann durchaus noch einige Wochen dauern, bis eine Entscheidung fällt.«
Der frühere Jurist (44) soll mehr als fünf Jahre lang Mandantengelder unterschlagen haben. Olaf Ortkraß soll von entmündigten Menschen, die ihm anvertraut wurden und die er betreute, erhebliche Gelder kassiert haben. Auch die Konten seiner betreuten Personen soll Ortkraß geplündert haben. In der Anklage standen noch 73 Fälle der Untreue mit einem Gesamtschaden in Höhe von 827 000 Euro. Im Laufe des Prozesses im Oktober 2006 wurden 25 Fälle mit einem Schaden in Höhe von 113 000 Euro eingestellt.
Inzwischen steht der genaue Sendetermin für eine Fernseh-Dokumentation über Olaf Ortkraß fest. In der ARD flimmert am Mittwoch, 16. Mai, um 23.15 Uhr die Story mit dem Titel »Die Betrugsfalle - Wenn Helfer zu Feinden werden« über die bundesdeutschen Bildschirme.

Artikel vom 25.04.2007