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Betrunken mit Auto gefahren

Amtsgericht Halle verurteilt 46-Jährigen zu 1350 Euro Strafe


Versmold/Halle (hj). 1350 Euro Strafe zahlen muss ein 46-jähriger Versmolder für eine Trunkenheitsfahrt. Er war am Freitag vom Amtsgericht Halle verurteilt worden, weil er am 9. Dezember mit einem Blutalkoholgehalt von 1,94 Promille am Steuer seines Autos erwischt wurde.
Auf der Rothenfelder Straße in Loxten war der Versmolder mit seinem Astra von der Fahrbahn abgekommen, in einen Graben gefahren und hatte dabei Leitpfosten und Straßenschilder umgefahren. Den Schaden bezifferte die Polizei auf 300 Euro. »Mir ist auf meiner Fahrspur ein dunkler Pkw entgegengekommen«, sagte der Angeklagte vor Amtsrichter Peeter Wilhelm Pöld aus.
Den Richter interessierte jedoch weniger der Unfall, sondern vielmehr die Tatsache, dass der Versmolder schon einmal wegen Alkohol am Steuer angeklagt worden war. »Haben Sie denn nicht aus dem ersten Urteil gelernt?« fragte Pöld. Insgesamt sieben Verurteilungen las er aus dem Strafregister des Versmolders vor. »Wenn es zu einer erneuten Trunkenheitsfahrt kommt, landen Sie im Gefängnis«, prognostizierte der Strafrichter.
Der Angeklagte gab zu, Alkohol getrunken und dann mit dem Auto gefahren zu sein. »Das war eigentlich mein Fehler«, sagte der Vater des Angeklagten. Er betreut seinen seit einem schweren Unfall an Hirnstörungen leidenden Sohn. »Er wollte uns von einer Gaststätte abholen. Wir haben nicht gewusst, dass er getrunken hatte.«
Dennoch traf die Härte des Gesetzes den Angeklagten: Während die Staatsanwaltschaft 100 Tagessätze zu je 15 Euro als Strafmaß forderte, milderte Richter Pöld die Strafe auf 90 Tagessätze ab. »Das Gericht hatte zunächst erwogen, Sie zu einer Gefängnisstrafe zu verurteilen. Doch für Sie spricht, dass Sie geständig waren und ernsthaft krank sind«, sagte Pöld in seiner Urteilsbegründung.

Artikel vom 21.04.2007