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Vertrag regelt Vorsorgefall

Vhs-Vortrag über rechtliche Bedingungen der Betreuung


Versmold (ks). Die rechtliche Vorsorge für den Betreuungsfall ist ein Thema, über das viele Menschen nicht ausreichend informiert sind. Oftmals kümmert man sich nur um die finanzielle Vorsorge. Doch was geschieht, wenn jemand Hilfe bei der Betreuung benötigt. Dietmar Moritz beantwortete am Donnerstagabend in einem Vhs-Vortrag entsprechende Fragen.
»Es gibt viele Ursachen, die dazu führen, dass man sich nicht mehr ganz oder teilweise selber versorgen kann«, weiß Moritz. »Sei es durch einen Unfall, eine bedrohliche Krankheit oder aus Demenzgründen.« Doch wie sorgt der Mensch für seine Betreuung vor?
Hier besteht die Möglichkeit, Vollmachten zu treffen. Es kann zwischen der General-, Einzel- oder Vorsorgevollmacht gewählt werden. Andernfalls müsse im Falle eines Betreuungsfalls das Amtsgericht eingeschaltet werden. »Es kümmert sich dann um die rechtliche Betreuung«, erklärte der Referent. Denn bereits ab dem 18. Lebensjahr erlischt die Vorsorgevollmacht der Eltern und auch Ehepaare können nicht einfach für den Partner entscheiden. Daher sei es besonders wichtig, dass die Vorsorge schriftlich festgehalten werde. Mittlerweile stellen viele Kommunen einen entsprechenden Vertrag ins Internet.
Besonders wichtig für Dietmar Moritz sind die vier »WÕs« des Betreuungsrechts. Dazu zählen Würde, Wille, Wohl und Wünsche. »Die Würde des Menschen ist unantastbar«, betonte Moritz. Ebenso habe der freie Wille des Betroffenen, auch wenn er ihn nur noch in Gesten äußern kann, Vorrang. Weiterhin müsse dafür gesorgt werden, dass das Wohl des Betreuten an erster Stelle stehe. Nach Möglichkeit sollen zudem die Wünsche eines Menschen, der gepflegt wird, erfüllt werden.

Artikel vom 21.04.2007