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Kampf um Krankenbetten

Katholische Hospitale: Gericht verhandelt Klagen

Von Michael Delker
Kreis Gütersloh (WB). Der Streit um die Krankenhausplanung im Kreis Gütersloh geht in die nächste Runde. Mit dem Feststellungsbescheid der Bezirksregierung wird sich am kommenden Dienstag, 17. April, 9.30 Uhr, das Verwaltungsgericht in Minden beschäftigen.

Als Kläger treten die katholische Kirchengemeinde St. Pankratius als Träger des St. Elisabeth-Hospitals und die St. Vinzenz-Hospital Wiedenbrück gGmbH auf. Der Streit dreht sich um Betten. Im Feststellungsbescheid der Bezirksregierung werden dem Städtischen Klinikum Gütersloh 30 Betten in der Unfallchirurgie zugewiesen. Das St. Elisabeth-Hospital beansprucht die Betten für sich, weil nach Meinung von Verwaltungsdirektor Dr. Stephan Pantenburg die Leistungszahlen »seines« Krankenhauses gar nicht berücksichtigt wurden. Das St. Vinzenz-Hospital Wiedenbrück wendet sich mit seiner Klage unter anderem gegen die Genehmigung einer neuen Hals-Nasen-Ohren (HNO)-Abteilung am Krankenhaus in Rheda, einer Betriebsstätte des Gütersloher Klinikums.
Ob die beiden Krankenhäuser mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Erfolg haben, ist fraglich. In der Vergangenheit mussten sie bereits juristische Schlappen hinnehmen. Das Verwaltungsgericht in Minden lehnte im Dezember 2005 die Eilanträge der Krankenhäuser gegen die sofortige Vollziehung des Feststellungsbescheides ab. Die daraufhin vom St. Elisabeth-Hospital eingereichte Beschwerde gegen den Beschluss (die Städtischen Kliniken Bielefeld waren ebenfalls eingebunden) wurde im April 2006 vom Oberverwaltungsgericht (OVG) negativ beschieden. Wiedenbrücks Verwaltungschef Dr. Georg Rüter hatte auf den Gang nach Münster verzichtet, weil er mehr Hoffnungen in das jetzt startende Hauptsacheverfahren setzte. Ein Fingerzeig für das Städtische Klinikum könnte die damalige Begründung des Oberverwaltungsgerichts sein. Dem OVG zufolge hatte die Planungsbehörde gar keine Auswahlentscheidung zwischen dem Städtischen Klinikum und dem St. Elisabeth-Hospital vorzunehmen. Die Ausweisung der Abteilung Unfallchirurgie mit 30 Betten für das Städtische Klinikum habe letztlich nur die Bestätigung der tatsächlichen Gegebenheiten dargestellt, so das Gericht.

Artikel vom 14.04.2007