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Digitale Bauplattform im
Interesse der Architekten

Behörden im Kreis hatten Fachleute eingeladen

Altkreis Halle (WB). Das Einreichen von digitalen Plänen bei der Bauaufsicht, die Verteilung im elektronischen Netz an alle beteiligten Behörden, die digitale Korrektur und Genehmigung - das alles ist keine Zukunftsmusik mehr.
Bernhard Bußwinkel, Leiter der Abteilung Bauordnung und Wohnungsbauförderung, moderierte.Foto: WB

Die so genannte digitale Bauplattform war eines der Themen, über das sich 120 Architekten im Berufskolleg Rheda-Wiedenbrück beim jährlichen Architektentreffen informierten. Diese Veranstaltung, bei der die Leiter der Baugenehmigungsbehörden im Kreisgebiet, Matthias Abel (Stadt Rheda-Wiedenbrück), Dietmar Buschmann (Stadt Gütersloh), Frank Jungeilgies (Stadt Rietberg), Martin Venne (Stadt Schloß Holte-Stukenbrock) und Bernhard Bußwinkel (Kreis Gütersloh), dem zugleich die Moderation oblag, einen angeregten Wissens- und Erfahrungsaustausch anboten, kann bereits auf eine zwölfjährige Tradition zurückblicken. Ziel des Architektentreffs ist es, die Kommunikation untereinander zu stärken und von einander zu lernen. Nur so können Genehmigungsverfahren optimiert und ein schnelles und rechtssicheres Bauen im Kreisgebiet gewährleistet werden.
Als Gastreferent trug diesmal Bernhard Möller von der Itebo Osnabrück den aktuellen Stand und die vielfältigen Möglichkeiten der digitalen Bauplattform vor. Postwege, Kopiervorgänge und Aktenstapel können dabei schon jetzt durch einen einfachen »Knopfdruck« ersetzt. Von der Architektenschaft wurden die enormen Zeit- und Kommunikationsvorteile einhellig begrüßt. Ausdrücklich wurde nach der konkreten Zeitschiene gefragt. Schließlich soll kein Büro ausgeschlossen werden - die alte Papierform darf auch weiterhin eingereicht werden. Hier musste Bernhard Bußwinkel die Erwartungen zunächst ein wenig bremsen, da im Juni erst eine Entscheidung der Politik im Kreisausschuss abgewartet werden müsse. Insbesondere das Ergebnis der Rückmeldungen aus Anwendersicht soll Grundlage für weitere Entscheidungen auf der Behördenseite sein.
In der zweiten Hälfte der Tagung hatten der Veranstalter und die Teilnehmer das neue Abstandflächenrecht ausführlich erläutert und diskutiert. Nach einem regen Gedankenaustausch mit den anwesenden Architekten wurden die wesentlichen Änderungen besprochen und gezielt auf Problemstellungen des neuen Rechtes eingegangen.
Besonderer Eckpunkt war das neue »Schmalseitenrecht« mit einer erhöhten Grundstücksausnutzung durch die reduzierte Abstandfläche auf 16 Meter nunmehr zu jeder Grundstücksgrenze. Als Wermutstropfen wurde angesehen, dass Balkone nunmehr grundsätzlich drei Meter Grenzabstand einzuhalten haben und eine Grenzgarage nicht mehr mit einer Dachneigung über 30 Grad genehmigungsfähig sein dürfte.

Artikel vom 11.04.2007