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Kommentar
Amt feuert Pflegemutter

Behörde bestraft Zivilcourage


In Hamburg wird ein Neugeborenes aus einem Hochhaus geworfen, in anderen deutschen Städten finden Polizisten Kinderleichen in Kühlschränken und Babyleichen in Blumenkästen. Der Horror ist mitten unter uns, und oft genug beklagen Behörden nach solchen grausigen Funden, man habe ja nicht ahnen können, welches Drama sich in der betreffenden Familie abgespielt habe.
Zivilcourage wird von uns verlangt. Wir sollen nicht wegsehen, wenn wir ein Kind in Not glauben. Genau das hat eine Bereitschaftspflegemutter getan, als sie ein Baby nicht wieder an die leiblichen Eltern herausgeben wollte. Die Frau schaltete sogar ein Familiengericht ein und musste sich letztlich belehren lassen, dass das Kind zu seinen biologischen Eltern gehört und das Jugendamt sich ausreichend um den Säugling und seine Eltern kümmern wird.
Die Pflegemutter hat getan, was sie als ihre Pflicht empfunden hatte - nämlich alles zu unternehmen, was ihrer Meinung nach dem Wohl des Kindes dient. Dass sich das Jugendamt davon auf den Schlips getreten fühlt und seine Autorität untergraben sieht, mag verständlich sein. Der besorgten Pflegemutter gleich fristlos zu kündigen, ist aber das falsche Signal. Christian Althoff

Artikel vom 10.04.2007