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Aktuelles Stichwort


Lohnsteuerhilfeverein


Lohnsteuerhilfevereine - ein gesetzlich geschützter Begriff -Êgelten als die Steuerberater des kleinen Mannes. Sie sind von der zuständigen Oberfinanzdirektion anerkannt. Es handelt sich um Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen. Wer Mitglied in solch einem Verein ist, kann sich von geschultem Fachpersonal in Steuerangelegenheiten beraten lassen. Da ein Lohnsteuerverein nicht nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung sondern nur nach Kostendeckung arbeitet, zahlt jedes Mitglied kein Honorar sondern ledigliech einen pauschalen, nach Einkommen gestaffelten Jahresbeitrag. Es gibt in Deutschland mehr als 200 Lohnsteuerhilfevereine mit insgesamt mehreren tausend Beratungsstellen.

Artikel vom 05.04.2007