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Ohne Blumen zur Oma

Ostersonntag geschlossen: Neues Gesetz ärgert Floristen

Von Michael Delker
Gütersloh (WB). Melitta Rosenow fasst sich an den Kopf. »So eine Regelung können sich nur Bürokraten ausgedacht haben«, ärgert sich die Gütersloher Floristin. Weil das Ladenschlussgesetz geändert wurde, darf sie ihr Blumengeschäft in der Siegfriedstraße am Ostersonntag nicht mehr öffnen.

»Uns geht wichtiger Umsatz verloren«, klagt Melitta Rosenow. Ostern gehört zu den Familienfesten, an denen das Geschäft der Floristen traditionell brummt. Wer Oma und Opa, Eltern und Verwandte besucht, stoppt noch schnell am Blumenladen um die Ecke und nimmt einen Strauß bunter Frühlingsgrüße mit. Damit ist nun Schluss, weil das Ladenschlussgesetz den Verkauf an den jeweils ersten Feiertagen untersagt. Betroffen sind also auch das Pfingst- und Weihnachtsfest. Melitta Rosenow zum Beispiel dürfte ihr Geschäft am Ostermontag wieder öffnen. »Das macht keinen Sinn. Die meisten Leute sind dann schon unterwegs oder haben ihre Besuche bereits erledigt. Wir werden deshalb am Ostermontag nicht öffnen«, sagt die Gütersloher Geschäftsfrau. Profitieren werden ihrer Meinung nach die Betreiber von Tankstellen und fliegende Händler.
Entspannter beurteilt Maria Schnitker vom Blumenhaus Amtenbrink in der Sundernstraße die neue Situation. Sie hat kein Pro-blem damit, ihren Laden am Ostermontag statt am -sonntag zu öffnen. »Vielleicht sollte man überlegen, ob man den Geschäftsleuten nicht generell die Freiheit einräumt, selbst zu entscheiden, wann sie öffnen«, regt Maria Schnitker an.
Mit den Blumenhändlern solidarisch erklärt sich der Isselhorster Felix Krull. Zwar öffnet er sein Geschäft sonntags nie, doch für die Branche ist die neue Regelung seiner Meinung nach fatal. »Die Kunden werden unnötig in die Irre geführt. Das neue Ladenschlussgesetz geht völlig an den Bedürfnissen der Verbraucher vorbei«, fordert Krull eine Überarbeitung des Gesetzes.

Artikel vom 04.04.2007