03.04.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Helmholtz-Überfall hat ein
Nachspiel vor Jugendgericht

Staatsanwaltschaft will Anklage gegen Täter erheben

Von Jens Heinze
Bielefeld (WB). Der Überfall auf die Klasse 11c des Helmholtz-Gymnasiums soll ein Nachspiel vor Gericht haben. Der ermittelnde Staatsanwalt Eberhard Leschhorn bestätigte gestern auf Anfrage, dass er Anklage gegen mindestens vier der fünf jugendlichen Tatverdächtigen erheben will.

Der Fall des inszenierten Schulüberfalls hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Am frühen Abend des 6. Februar waren zwei maskierte und mit einer Pistole bewaffnete 16 und 17 Jahre alte Jugendliche in die große Sporthalle des Helmholtz-Gymnasiums gestürmt. 26 Schüler und eine Lehrerin der Klasse 11c waren an der Ravensberger Straße von den Maskenmännern bedroht und als Geiseln genommen worden.
Der Plan der Jung-Kriminellen, Mobiltelefone, MP3-Spieler und Bargeld zu erbeuten, scheiterte allerdings. Mehrere Gymnasiasten hatten sich auf einen der Täter gestürzt und ihn überwältigt. Dem zweiten Räuber war zunächst die Flucht gelungen, doch kurz darauf wurde er von Polizisten in der Innenstadt festgenommen.
Was 23 der 26 Jugendlichen von der 11c damals nicht wussten: Zwei ihrer Mitschüler hatten den Überfall mitgeplant, ein dritter soll vom unglaublichen Vorfall gewusst haben. Der mutmaßliche Initiator der Tat, ein 17-jähriger Gymnasiast, und sein heute gleichaltriger Komplize aus der 11c hatten wenige Tage nach der Geiselnahme freiwillig das Helmholtz-Gymnasium verlassen, um einem drohenden Rausschmiss zuvorzukommen. Die maskierten Räuber, die die Klasse mit der Waffe bedroht hatten, waren keine Schüler des Gymnasiums gewesen.
Folgt Staatsanwalt Eberhard Leschhorn den Ende Februar abgeschlossenen Ermittlungen der Kripo, wird er gegen die vier Verantwortlichen des Raubzuges Anklage wegen schwerer räuberischer Erpressung (Überfall) sowie erpresserischen Menschenraubs (Geiselnahme von Schülern und Lehrerin in der Sporthalle) erheben. Die Anklageschrift soll noch in diesem Frühjahr fertiggestellt sein, der Prozess wird anschließend voraussichtlich vor einem Jugendschöffengericht des Bielefelder Amtsgerichtes stattfinden.
Auch die Nummer fünf im Bunde, der Mitwisser von der Klasse 11c des Helmholtz-Gymnasiums, soll nicht ungeschoren davon kommen. »Dieser Jugendliche kann wegen Nichtanzeigens einer Straftat zur Verantwortung gezogen werden«, stellte Leschhorn klar, dass der Gymnasiast ein Verbrechen seiner Mitschüler gedeckt hatte, anstatt bei Schulleitung oder Polizei Alarm zu schlagen.

Artikel vom 03.04.2007