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Freiland nur
mit Ausnahme

Kreis zu Vogelgrippe


Altkreis Halle (WB). Die Abteilung Veterinärwesen des Kreises Gütersloh hat mit einer neuen Allgemeinverfügung das so genannte Risikogebiet in Teilen der Stadt Rietberg und der Gemeinde Verl aufgehoben, in dem die Freilandhaltung von Geflügel seit Oktober 2006 ausnahmslos nicht mehr erlaubt war. In den übrigen Gebieten des Kreises bleiben die Vorschriften zur Freilandhaltung unverändert: Das bedeutet, dass auch in dem Gebiet von Versmold, das an den Versmolder Bruch grenzt, und in den Teilen von Halle, Harsewinkel, Steinhagen sowie Versmold, die an den Bereich Halle-Kölkebeck angrenzen, die Freilandhaltung weiterhin nur mit Ausnahmegenehmigung möglich ist. Im restlichen Gebiet des Kreises ist die Freilandhaltung weiterhin möglich, wenn der Halter dies schriftlich bei der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung angezeigt hat.
Den Text der Allgemeinverfügung, eine Karte des Kreises, aus der die entsprechenden Gebiete für Freilandhaltung mit Ausnahmegenehmigung ersichtlich sind, ein Merkblatt mit Bestimmungen zur Freilandhaltung, sowie weitere Informationen gibt's unter www.kreis-guetersloh.de

Artikel vom 02.04.2007