Kassel (dpa). Einem Strafgefangenen steht eine Opferentschädigung zu, wenn er im Gefängnis von einem Mithäftling misshandelt wurde. Das Bundessozialgericht gab einem Mann Recht, dem in Würzburger Haft von einem Gefangenen ein Auge ausgeschlagen worden war. Bayern lehnte die Zahlung ab, weil eine Schlägerei »gefängniseigentümlich« sei. Das Sozialgericht urteilte, das gelte nur, wenn eine Straftat Anlass der Schlägerei gewesen wär.