Kassel (dpa). Die Nullrunde bei den Renten im Jahr 2004 war laut Bundessozialgericht in Kassel verfassungsgemäß. Eine Klage gegen das Ausbleiben der Erhöhung wies das Gericht ab. Es habe sich nur um einen »geringfügigen Nachteil« gehandelt. Mehrere hunderttausend Rentner hatten Wiederspruch 2004 eingelegt. Auch 2005 und 2006 gab es keine Erhöhungen. Az. B 13 R 37/06 R