27.03.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Gewonnenes Auto
gilt als Einkommen


Dortmund (dpa). Gewinnt ein Langzeitarbeitsloser in einem Gewinnspiel ein Auto, bekommt er solange kein Arbeitslosengeld II, bis der Wert des Wagens verbraucht ist. Dies hat das Sozialgericht Dortmund in einem gestern veröffentlichten Beschluss entschieden. Es bestätigte damit eine Entscheidung der Arbeitsgemeinschaft Märkischer Kreis. Sie hatte einem Familienvater aus Iserlohn für zehn Monate das Arbeitslosengeld II mit der Begründung gestrichen, dass der Wagen als einmaliges Einkommen anzurechnen sei. Der Mann muss das Auto nun verkaufen.Az.: S 27 AS 59/07 ER

Artikel vom 27.03.2007