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Geständnis kam
noch rechtzeitig

20-Jähriger leugnete lange Zeit

Versmold/Halle (hj). Spät, jedoch nicht zu spät zeigte der Angeklagte Reue und legte ein Geständnis ab: »Ja, ich war es, ich habe zugeschlagen«, sagte er nach zweieinhalbstündiger Hauptverhandlung im Amtsgericht Halle. Der 20-jährige Auszubildende hatte gestern lange Zeit abgestritten, einem Versmolder einen Faustschlag verpasst zu haben. Er wurde zu Freizeitarrest und einer Geldbuße von 600 Euro verurteilt.

An jenem 18. August 2006 hatte der Versmolder in seinem Garten an der Wiesenstraße gefeiert. »Wir haben gegrillt, getrunken und laute Musik gehört«, sagte der 50-Jährige vor Gericht aus. Plötzlich habe ihm seine Frau gesagt, dass Jugendliche vor dem Haus Radau machen würden. »Ich bin dann hingegangen und habe nach dem Grund gefragt. Da sagte mir der Angeklagte: Komm, wir schlagen uns.« Der Versmolder erkannte vor Gericht den 20-Jährigen sofort wieder, der ihn nach einem Wortwechsel plötzlich von hinten angesprungen und einen Faustschlag ins Gesicht verpasst habe.
»Ich bin dann auf die Straße gestürzt«, sagte der Arbeitsvorbereiter vor Richter Michael Hunke aus. Außerdem habe er einen Tritt gegen die Rippen erhalten. »Erst am anderen Tag konnte ich es vor Schmerzen nicht mehr aushalten und habe mich ins Krankenhaus fahren lassen.« Dort wurden neben der Platzwunde am Kopf auch zwei Rippenbrüche diagnostiziert. Eine Woche musste er in stationärer Behandlung bleiben.
Trotz dieser Aussage blieb der 20-jährige Angeklagte bei seiner Äußerung, dass er es nicht gewesen sei, sondern sein 20-jähriger Freund aus Versmold, ebenfalls wie er ein Deutsch-Russe. »Ja, ich habe mit dem Mann gestritten und ihm einen Schlag ins Gesicht verpasst«, sagte er zum Erstaunen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft aus. Denn die glaubten ihm nicht. Auch die Aussagen von zwei weiteren Zeugen ließen darauf schließen, dass nur der erste Angeklagte die Tat begangen haben konnte. »Leisten Sie lieber Ihrem Mandanten ausgiebig Rechtshilfe«, forderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft den Verteidiger des Angeklagten zu Beginn einer Pause auf.
Dem schien die Belastung vor Gericht dann wohl zu groß: Er nahm seine erste Aussage zurück und legte reumütig ein Geständnis ab. »Aber getreten habe ich nicht, nur zugeschlagen«, schränkte er ein. Auch Richter Hunke konnte letztlich nicht eindeutig beweisen, dass dem 50-jährigen Versmolder durch einen Tritt die Rippen gebrochen worden waren. »Das hätte genauso gut auch beim Sturz auf die Straße passieren können«, sagte er. Der Angeklagte wurde wegen Körperverletzung in drei Fällen - er hatte bei dem Streit auch zwei Zeugen ins Gesicht geschlagen - im Sinne des Jugendstrafrechts zu einem Freizeitarrest und Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 600 Euro verurteilt.

Artikel vom 23.03.2007