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Mord aus niederen Beweggründen

Jeside ersticht Ehefrau im Beisein des neunjährigen Sohnes

Bielefeld (uko). Der syrischstämmige Fahmi M. ist wegen des Mordes an seiner Ehefrau angeklagt worden. Der 49-jährige Jeside hatte am 22. September 2006 die gebürtige Türkin an der Haltestelle Ziegelstraße der Stadtbahn-Linie 2 im Beisein des gemeinsamen neunjährigen Sohnes erstochen.

Das Kind musste am Tattag um 16.30 Uhr ohnmächtig mit ansehen, wie der Vater nach einem Streit mit dem Klappmesser zweimal auf die 42 Jahre alte Mutter einstach. Die Familie war mit der Stadtbahn der Linie 2 von Baumheide in die Innenstadt unterwegs, als die Situation eskalierte. Nach dem Aussteigen an der Haltestelle Ziegelstraße ging das Paar mit seinem Sohn auf das Gelände der nahen Autowaschanlage, wo die Bluttat vor entsetzten Passanten geschah. Zeugen hatten sofort die Rettungskräfte alarmiert, doch der Notarzt konnte am Tatort nur noch den Tod von Demir M. feststellen.
Bei der Tatwaffe handelte es sich um ein Klappmesser. Einer der beiden Stiche, der die Frau ins Herz getroffen hatte, war sofort tödlich gewesen. Sowohl der Täter als auch das Opfer gehören der Religionsgemeinschaft der Jesiden an. Der Zeitpunkt ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland konnte bis heute nicht zweifelsfrei ermittelt werden.
Fahmi M. war bereits im Juni 2006 wegen einer Attacke auf seine von ihm getrennt lebende Ehefrau vom Amtsgericht Bielefeld verurteilt worden. Er erhielt eine sechs Monate Freiheitsstrafe wegen der Körperverletzung und der Bedrohung seiner Ehefrau. Zuvor hatte Fahmi M. bereits zwei Monate lang in Untersuchungshaft gesessen und soll sich während des Prozesses reuig gezeigt haben. Weil er damals bekräftigte, dass er seine Frau nicht mehr attackieren wolle, wurde die Verbüßung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Staatsanwalt Christoph Mackel hat den Mann wegen eines Mordes aus niederen Beweggründen angeklagt. Grund soll eben auch das Verhalten des Jesiden in der Zeit vor der Tat gewesen sein. Fahmi M. hatte zwar in ersten Ermittlungen behauptet, er habe kurz vor den Messerstichen seine normalen Medikamente nicht eingenommen, nach Ansicht eines Gutachters soll jedoch keine Schuldunfähigkeit des Mannes vorliegen.

Artikel vom 21.03.2007