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Höchststrafe
nach Indizien

Lebenslang für Gaucke-Doppelmord

Hannover (dpa). Für das Schwurgericht gab es nach 15 Verhandlungstagen keinen Zweifel mehr: Michael P. hat seine Ex-Freundin Karen Gaucke und das gemeinsame Baby Clara umgebracht. Dafür verurteilte das Landgericht Hannover den 38 Jahre alten Ex-Manager gestern zu lebenslanger Haft.
Blut an den Schuhen: Michael P.. Fotos: dpa

Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. P. nahm das Urteil des Vorsitzenden Richters Bernd Rümke nach dem Indizienprozess äußerlich reglos hin. Er schwieg, wie in allen Verhandlungstagen zuvor. So ist bis heute ungeklärt, wo die beiden Leichen versteckt wurden.
Karen Gaucke (37) und ihre sieben Monate alte Tochter waren am 15. Juni 2006 in Hannover spurlos verschwunden. Alle Suchaktionen der Polizei blieben erfolglos. »Auch wenn die Leichen bislang nicht gefunden wurden sind wir sicher, dass beide tot sind und der Angeklagte sie umgebracht hat«, sagte Rümke. Denn die Beweislast sei klar und eindeutig: Es sei eine große Lache von Gauckes Blut in ihrer Küche entdeckt worden, zudem hätten die Ermittler Blutspuren der Frau an den Schuhen des Ex-Freundes und in dessen Mietwagen gefunden.
Der 38-Jährige habe die arg- und wehrlose Karen Gaucke damals sofort getötet, nachdem sie ihn in die Wohnung gelassen habe, um Fragen zum Unterhalt für die gemeinsame Tochter zu klären, sagte Rümke. Anschließend sei er ins Schlafzimmer gegangen und habe die gemeinsame Tochter umgebracht. »Er musste das tun, um die schreckliche Tat an der Mutter zu verdecken.«
Den Mord an der Mutter habe der Angeklagte heimtückisch und aus niederen Beweggründen ausgeführt. »Frau Gaucke war dem Angeklagten lästig, nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern in seiner gesamten Lebensplanung«, erläuterte Rümke das Tatmotiv. Die 37-Jährige habe dem Manager, der wenige Monate nach der Trennung von Gaucke mit einer neuen Lebensgefährtin einen Sohn bekommen hatte, im Weg gestanden. Die besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht fest, weil der Angeklagte dafür gleich zwei Menschen umbrachte: »Wir finden es besonders verwerflich, dass der Angeklagte auch ein Kleinkind, seine eigene Tochter umgebracht hat«, sagte Bernd Rümke.
Das Gericht folgte dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft mit dem Urteil ohne Einschränkung. Oberstaatsanwalt Thomas Klinge erinnerte jedochan einen Appell des Vorsitzenden Richters an den Angeklagten: »Wann auch immer«, hatte dieser den verurteilten Doppelmörder direkt angesprochen, »wann auch immer: sagen Sie den Angehörigen, wo Sie Karen und Clara Gaucke versteckt haben.«
Karen Gauckes Eltern als Nebenkläger ließen von ihrem Anwalt erklären, das Urteil sei gerecht und fair. Die Verteidigung kündigte unterdessen an, Rechtsmittel dagegen zu prüfen. Die Anwältin des 38-Jährigen, Hela Rischmüller-Pörtner, hatte bereits während der Plädoyers von einer Vorverurteilung ihres Mandanten gesprochen und ein feindseliges Klima gegen ihn beklagt.

Artikel vom 21.03.2007