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Hafterleichterung bei guter Führung

NRW-Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum Jugendstrafvollzug


Düsseldorf (dpa). Das nordrhein-westfälische Kabinett hat gestern den Entwurf für ein neues Jugendstrafvollzugsgesetz beschlossen. Für junge Straftäter bringt die Novelle bei guter Führung Hafterleichterungen.
Gesetzlich verankert werde ein Rechtsanspruch auf Einzelunterbringung, berichtete Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU). Tagsüber sollen geeignete Häftlinge in Wohngruppen zusammenleben dürfen. Raum für Experimente mit unsicheren Kandidaten gebe es aber nicht, bekräftigte die Ministerin.
»Wer von Hafterleichterungen profitieren will, darf keine Gefahr für die Allgemeinheit sein«, sagte sie. Der offene Vollzug werde im Gesetz an klare Eignungsvoraussetzungen geknüpft.
Die Ausweitung des offenen und des Wohngruppenvollzugs setze den begonnenen Um- und Ausbau der Haftanstalten voraus. Bis 2010 werde deshalb übergangsweise noch die Gemeinschaftsunterbringung möglich sein. In jedem Fall werde vorher geprüft, ob sich die Gefangenen miteinander vertragen könnten, versicherte die Ministerin. Gemeinschafts- statt Einzelzelle ist außerdem bei Selbstmordgefährdeten vorgesehen.
Im November 2006 war ein 20- Jähriger im Jugendstrafvollzug in Siegburg von drei Zellengenossen misshandelt und getötet worden.
»Gewalt wird nicht geduldet - nicht außerhalb der Gefängnismauern und erst recht nicht hinter Gittern«, betonte Müller-Piepenkötter. Dafür sehe der Gesetzentwurf Disziplinarverfahren und Sanktionen vor. So müssten aggressive Häftlinge etwa mit einem Einkaufsverbot rechnen, mit einer Einschränkung der Freizeitgestaltung oder mit Arrest. Liberalere Besuchsregelungen und ein Pflichtangebot für Sport werden festgeschrieben. Vorrang erhalten die Aus- und Weiterbildung hinter Gittern und die Vorbereitung auf das Leben in Freiheit.

Artikel vom 21.03.2007