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Fahrerflucht: Zettel hinterlassen genügt nicht

40-Jähriger weicht Radfahrer aus und rast mit Auto in Hecke - Schaden nicht angezeigt

Borgholzhausen (mapu). Wer mit seinem Auto fremden Besitz in Abwesenheit des Eigentümers beschädigt, sollte sich bei der Polizei melden. Dass es nicht reicht, einen Zettel mit persönlichen Daten zu hinterlassen, musste nun auch ein Dissener erfahren.
Das Amtsgericht Halle verurteilte den 40-Jährigen, weil er sich in Borgholzhausen der Fahrerflucht schuldig gemacht hatte, zu einer Geldstrafe von 625 Euro und einem Monat Fahrverbot. Der Angeklagte war am 22. Oktober vergangenen Jahres in seinem Renault auf der Westbarthausener Straße unterwegs, als ihm gegen 22 Uhr in der Dunkelheit ein Radfahrer ohne Beleuchtung entgegenkam. Vor Schreck wich der Dissener aus, kam von der Fahrbahn ab und raste auf dem Grundstück eines Anwohners in eine Hecke, in der er schließlich zum Stehen kam.
Um sich zu seinem Missgeschick zu bekennen, habe er seine persönlichen Daten auf einen weißen Briefumschlag geschrieben und diesen auf einen Ast der Hecke gespießt, bevor er davonfuhr. Das Papier wurde jedoch niemals gefunden.
Als der Geschädigte am Tag darauf in der Morgendämmerung das Haus verließ, bemerkte er das Malheur zunächst nicht: »Erst durch den Anruf einer Nachbarin wurde ich darüber informiert.« Auch ein Arbeitskollege hatte den Vorfall am Abend zuvor beobachtet und wusste sogar, wo der Schadenverursacher aus Dissen wohnte. Als die beiden Männer dort angekommen waren, gab der Angeklagte sofort die Geschehnisse zu und nannte seine Versicherungsdaten: »Ich dachte, die Männer hätten meinen Zettel gefunden. Damit war die Sache für mich endgültig erledigt.«
Nicht aber für die Staatsanwaltschaft, der auch Richter Peeter-Wilhelm Pöld zustimmte: »Sie hätten sich bei der Polizei melden oder einfach nur direkt beim Geschädigten an der Haustür klingeln sollen.« Zumal sich der Schaden auf beträchtliche 1390 Euro belief. Allerdings wollte Pöld dem Angeklagten nicht unterstellen, er hätte diese Summe bei einer demolierten Hecke erahnen können.

Artikel vom 17.03.2007