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Trotz Insolvenz: Betrüger lebte auf »großem Fuß«

Vier Monate Freiheitsstrafe für 49-Jährigen


Halle (igs). Für Menschen, die groß einkaufen, obwohl sie wissen, dass sie nicht zahlen können, gibt es eine Bezeichnung: Betrüger. Dies trifft auch auf einen 49-Jährigen aus Halle zu, der vor dem Amtsgericht Halle zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde.
Dass er seine Finanzen nicht im Griff hat, ist für den 49-Jährigen nicht neu: Er kämpft mit 60 000 Euro Schulden und hat vor anderthalb Jahren Insolvenz angemeldet. Trotzdem hatte der Mann, der unter einer Persönlichkeitsstörung leidet, in den vergangenen beiden Jahren mehrfach auf »großem Fuß« gelebt: Eine Waschmaschine samt Trockner bestellte er ebenso wie einen großen Holzpelletsvorrat. ĂŠKostenpunkt: 2400 Euro. Dass nicht noch 10 000 Euro für eine Bad-Renovierung hinzu kamen, lag daran, dass die beauftragte Firma von den finanziellen Verhältnissen des Mannes erfahren hatte. Die Aussage, sein Bruder habe ihm das Geld geben wollen, dies jedoch nicht getan, wollte Richter Peeter-Wilhelm Pöld nicht gelten lassen. Pöld verurteilte ihn für drei vollendete Betrugsfälle und einen versuchten Betrug. Der Angeklagte darf künftig nur noch mit Genehmigung seiner Betreuuerin größere Einkäufe tätigen.

Artikel vom 16.03.2007