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Aus für Vorgartensatzung - Keine Angst vor Wildwuchs


Versmold (igs). Weniger Bürokratie und mehr Gleichbehandlung: Aus diesen Gründen möchte die Stadtverwaltung die seit zwölf Jahren geltende »Vorgartensatzung« aufheben. Der Planungs- und Umweltausschuss gab am Mittwoch schon einmal grünes Licht dafür, dass die Satzung ersatzlos gestrichen wird. Sie hatte überall dort geregelt, wie hoch und von welcher Art die Grundstückseinfriedungen waren, wo kein Bebauungsplan galt oder dieser keine Vorgaben für Zäune und Hecken machte.
Wildwuchs und Anarchie seien trotzdem nicht zu befürchten, betonte Bauamtsleiter Hartmut Lüdeling: Weder auf Kreisebene noch in den Nachbarkommunen gebe es vergleichbare Vorschriften. Trotzdem falle es im Ortsbild dieser Kommunen nicht auf.
Einfluss auf das Material und die Gestaltung kann die Stadt damit künftig nicht mehr auf die Zäune und Hecken nehmen. Allerdings in der Höhe: Denn laut Landesbauordnung sind »Einfriedungen entlang öffentlicher Verkehrsflächen« ab einer Höhe von einem Meter genehmigungspflichtig. »Dafür müsste dann ein Bauantrag gestellt werden, über den entschieden werden muss.«

Artikel vom 16.03.2007