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Im Rathaus Bedenken
gegen Reformpläne

Stellungnahme zur Änderung der Gemeindeordnung

Von Michael Schläger
Bielefeld (WB). Die Stadt Bielefeld schließt sich den Bedenken des Städtetages NRW gegen die Reform der Gemeindeordnung an. Das ist der Tenor eines Berichts, den Stadtkämmerer Franz-Josef Löseke (CDU) heute im Hauptausschuss des Rates vorstellen wird.

Auf Antrag von SPD und Grünen hatte der Rat im Februar von der Verwaltung eine Darstellung zu den möglichen Auswirkungen der Veränderung des Gemeindewirtschaftsrechts eingefordert. Nachdem die Geschäftsführer der städtischen Tochtergesellschaften ihre Einschätzung abgegeben haben, kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass die Gesetzesänderung den gegenwärtigen Status quo einschränken würde. Auch die vorgesehenen Regelungen zum Bestandsschutz würden Risiken in sich bergen. In diesem Zusammenhang verweist das Rathaus auf Erfahrungen mit dem früheren Eigenbetrieb Friedhofsgärtnerei. Er sei nach einer Gesetzesänderung 1994 unzulässig gewesen, aber mit Bestandsschutz zunächst fortgeführt worden. Dabei sei jedwede Veränderung kritisch beobachtet und im Zweifelsfall durch die Aufsichtsbehörde eingegriffen worden.
»Leistungsfähige kommunale Unternehmen sind ein unverzichtbares, den Wettbewerb belebendes Element«, hatte am Dienstag der Vorsitzende des Städtetages NRW, der Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU) erklärt. Die geplante Änderung der Gemeindeordnung wäre ein schwerer Schlag für die Städte und ihre Unternehmen, betonte Schramma: »Daran ändert auch der geplante Bestandsschutz für bereits vorhandene wirtschaftliche Aktivitäten nichts. Ein solcher Bestandsschutz würde unternehmerischen Stillstand bedeuten.«
Zu diesem Schluss kommen auch die Stadtwerke, ihre Verkehrstochter »moBiel«, die Wohnungsgesellschaft BGW und die städtischen Kliniken in der von der Verwaltung eingeforderten Einschätzung der Gesetzesänderung. »Insbesondere die zu erwartende zunehmende Verschärfung der Wettbewerbssituation zum Beispiel auf den Verkehrs- und Energiemärkten sowie im Gesundheitswesen wird dazu führen, dass betroffene Unternehmen unter einem ständigen Veränderungsdruck stehen.«
Nach den bisherigen Plänen will die schwarz-gelbe Koalition im Landtag durchsetzen, dass die wirtschaftliche Betätigung kommunaler Unternehmen künftig einen »dringenden öffentlichen Zweck« voraussetze. Außerdem sollen sie nur dann tätig werden dürfen, wenn sie ihre Aufgabe wirtschaftlicher erledigen können als ein Privater.

Artikel vom 15.03.2007