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Ende April fallen die Entscheidungen



l Das Verwaltungsgericht Minden hat am 26. März eine Klage des AStA der Uni Paderborn gegen die Zulässigkeit von Studiengebühren abgelehnt und damit klargestellt, dass es das »Hochschulfinanzierungsgerechtigkeitsgesetz« (HFGG) für rechtmäßig hält.
l Der AStA der Uni Bielefeld hat eine weitere Klage gegen Studiengebühren erhoben. Die Uni finanziert das Verfahren, da ihr an einer schnellen Klärung der Rechtslage gelegen ist. Bei einem weiteren Verfahren in Minden geht es um das formal-juristische Zustandekommen der Gebührensatzung der Uni Bielefeld. Bei dr Verabschiedung der Satzung im Sommer 2006 sind aus Sicht des AStA erhebliche juristische Fehler begangen worden.
l Das Rektorat der Bielefelder Uni rechnet für das Sommersemester 2007 mit Netto-Einnahmen aus Studienbeträgen in Höhe von 3,6 Millionen Euro. Das Geld wird nach einem festen Schlüssel verteilt: 50 Prozent der Einnahmen gehen direkt an die Fakultäten (die Höhe ist jeweils abhängig von den Studentenzahlen), 20 Prozent werden nach einem Antragsverfahren für weitere Projekte an die Fakultäten verteilt. Die restlichen 30 Prozent werden für »zentrale Maßnahmen« an der Uni ausgegeben.
l Die Fakultäten sollen das ihnen zugeteilte Geld in erster Linie für zusätzliche Lehraufträge, Tutorien und studentische Hilfskräfte ausgegeben. In den Naturwissenschaften sollen darüber hinaus neue technische Lehrgeräte und Praktika finanziert werden. Außerdem soll Geld in den Bereich der Uni-Bibliothek und des Hochschulrechenzentrums fließen. Empfehlungen des Rektorats dazu werden auch mit studentischen Vertretern diskutiert. Eine Entscheidung soll Ende April fallen.

Artikel vom 03.04.2007