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Alle Fragen ohne Gebühr

Seine Stelle wird mit Studienbeiträgen bezahlt, und er berät Studenten über Studienbeiträge. Seit Juli 2006 ist Sven Litty an der Fachhochschule. Die häufigsten Fragen hat er zusammengestellt.

Wann kann ich mich von der Zahlung des Studienbeitrags befreien lassen?
Eine Befreiung ist möglich bei: Erziehung von im eigenen Haushalt lebenden minderjährigen eigenen Kindern, Kindern des Ehepartners, Pflege- oder Enkelkindern, Mitwirkung als gewählter Vertreter in Organen und Gremien der Hochschule und Studentenschaft, Vorliegen einer Behinderung oder schweren Erkrankung, Ableistung eines Praxis- oder Auslandssemesters. Weitere Befreiungsmöglichkeiten enthält die Studienbeitragssatzung in der jeweils aktuellen Fassung.
Was muss ich machen, um ein Darlehen der NRW.Bank zu erhalten?
Zur Rückmeldung beziehungsweise Einschreibung, also vor Semesterbeginn, muss ein Antrag auf Gewährung eines Studienbeitragsdarlehens im Studierendensekretariat, Kurt-Schumacher-Straße 6 vorliegen. Die Öffnungszeiten sind täglich von 9 bis 12 Uhr sowie dienstags zusätzlich von 13.30 bis 15 Uhr. Personalausweis oder Reisepass nicht vergessen! Anträge stehen im Netz unter: www.nrwbank.de
Muss ich den Darlehensantrag für jedes Semester neu stellen?
Nein, das Darlehen muss grundsätzlich nur eimal gestellt werden.
Werden Studien- und Semesterbeitrag durch das Darlehen abgedeckt?
Nein, das Darlehen umfasst nur den Studienbeitrag in seiner jeweiligen Höhe. Der Semesterbeitrag muss von den Studenten selbst gezahlt werden.

Gibt es noch andere Darlehensmöglichkeiten?
Ja, einige Banken und Sparkassen bieten Studiendarlehen zu speziellen Konditionen an. Vergleichen lohnt!
Gibt es eine Möglichkeit, von der Studienbeitragspflicht befreit zu werden, wenn man in einem Semester nur noch seine Diplomarbeit schreibt?
Nein. Eine solche Befreiungsmöglichkeit ist in der Studienbeitragssatzung nicht vorgesehen.
Laura-Lena Förster

Artikel vom 03.04.2007