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E-Mails ohne Steuernummer


Bielefeld (WB/afh). Die Steuernummer gehört nicht - wie in der gestrigen Ausgabe berichtet - zu den gesetzlichen Pflichtangaben, die seit Jahresbeginn in jeder Geschäfts-E-mail angeführt werden müssen. Die Redaktion war einer Fehlinformation aufgesessen. Zu den Pflichtangaben gehört hingegen die Nummer des Handelsregistereintrags. Die Steuernummer muss lediglich bei Rechnungen angegeben werden. Alle übrigen Geschäftsbriefe kommen ohne Steuernummer aus. Die Redaktion bedauert das Versehen.

Artikel vom 13.03.2007