09.03.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Totschlag:
Serbe wird
abgeschoben

Wiederholungsgefahr


Kreis Gütersloh (WB/dibo). Knapp zweieinhalb Jahre nach der Verurteilung wegen Totschlags in soll Redjep R. in seine Heimat Serbien abgeschoben werden. Der heute 59-Jährige hatte Anfang März 2003 seine Lebensgefährtin, eine vierfache Mutter, mit 20 Messerstichen in der gemeinsamen Wohnung in Rheda-Wiedenbrück getötet (das WESTFALEN-BLATT berichtete mehrfach).
Während Redjep R. die Klage gegen seine Ausweisung damit begründete, dass er im Affekt gehandelt habe und eine Wiederholungsgefahr nicht bestehe, argumentierte gestern die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden, dass Redjep R. einen so genannten »Ist-Ausweisungsbestand« erfülle, da er wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden sei. Sowohl aus der Tat selbst, als auch aus der Vorgeschichte ergebe sich eine erhebliche Wiederholungsgefahr. Schon vor der Tat sei Redjep R. gegenüber seiner Familie immer gewalttätiger geworden. Daher kann auch sein langjähriger Aufenthalt in Deutschland nicht zu seinen Gunsten berücksichtigt werden, heißt es in einer Mitteilung des Gerichtes
Redjep R. und seine Lebensgefährtin - drei der vier Kinder stammten von ihm - lebten, wie sein Anwalt damals befand, in einer krankhaften Beziehung. Pia C. hatte vier Schwangerschaftsabbrüche hinter sich, nachdem sie ihrem Partner immer wieder zu Willen sein musste. Mehrfach begab sich die als Kind von ihrem Onkel missbrauchte Frau in psychotherapeutische Behandlung. Eine Tochter versuchte sogar, sich das Leben zu nehmen.
Während einer Kur in Bad Lippspringe lernte C. einen anderen Mann kennen, eine Therapie bestärkte sie in dem Entschluss, die Partnerschaft mit Redjep R. zu beenden. Am Morgen des 4. März 2003 kam es schließlich zu der Auseinandersetzung, die in der schrecklichen Tat mündete. Redjep R. war ein halbes Jahr nach der Bluttat vom Bielefelder Landgerichts zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob dieses Urteil allerdings nach einer von R's Anwalt eingelegten Strafmaßrevision auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Bielefelder Landgerichts. Ein »minder schwerer Fall des Totschlags« sei nicht sorgfältig genug geprüft worden, hieß es dort damals. Zwölf Monate später senkte die dritte Große Strafkammer des Bielefelder Landgerichts das am 17. September 2003 festgelegte Strafmaß auf acht Jahre.

Artikel vom 09.03.2007