07.03.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Waffensammler muss 34 000 Euro zahlen

Schöffengericht verurteilt Steinhagener zu einem Jahr und sechs Monaten Bewährungsstrafe

Steinhagen/Bielefeld (mel). 158 Pistolen und Revolver, 60 Teile von Schusswaffen, Schießkugelschreiber, Butterfly-Messer und noch einiges mehr hat der Steinhagener Dieter R. im Laufe der Jahre angesammelt. Zu einem Jahr und sechs Monaten Bewährungsstrafe wurde der 54-Jährige gestern vor dem Schöffengericht Bielefeld verurteilt, weil er für einen Teil der Waffen keine Besitzkarte hatte.

»Ich will damit nichts mehr zu tun haben«, zeigte sich der Angeklagte reumütig. Die eineinhalb Jahre, die das Verfahren bis jetzt andauerte, haben den Hobbyjäger mürbe gemacht. »Ich halte das nicht mehr aus!«, war er froh, dass sein Fall nun endlich entschieden wurde. Bei einer Hausdurchsuchung im Juni 2005 hatte die Polizei das »Waffenarsenal« bei dem Steinhagener gefunden. Der schwerwiegende Verdacht, er habe Waffen an die italienische Mafia geliefert, bestätigte sich im Nachhinein nicht. Als regelrechten Messie bezeichnete Rechtsanwalt Jost Heidrich seinen Mandanten, härter drückte sich Richter Klaus Schmitz aus: »Das ist wirklich ein dolles Ding, was Sie sich da geleistet haben.«
Schon seit seinem 14. Lebensjahr, erinnerte sich Dieter R. zurück, habe er sich für Waffen interessiert. Auf dem Land groß geworden, habe er es immer als normal angesehen, dass jeder Bauer Waffen in seiner Scheune lagert. Als er eines Tages ein Gewehr in die Hand bekommt, »war es um mich geschehen«, sagt er. Von da an wächst die Sammlung stetig, 250 000 Euro will der 54-Jährige im Laufe der Jahre in sein Hobby gesteckt haben.
Seine Waffen wird der Steinhagener nie wieder in die Finger bekommen. Jedoch zeigte sich der Richter damit einverstanden, dass durch den Verkauf an einen Waffenhändler zumindest ein Teil der Verfahrenskosten beglichen werden kann. Viel Zeit hatte es in Anspruch genommen, bis das Landeskriminalamt allein die Waffen untersucht und ein Gutachten erstellt hat. Dabei sind Kosten in Höhe von knapp 34 000 Euro entstanden, die nun der Angeklagte tragen muss. Ein Teil der Waffen hätte jedoch nicht kostenpflichtig überprüft werden müssen. »Für das meiste hatte mein Mandant ja Waffenbesitzkarten«, betonte Anwalt Heidrich.
Inzwischen sind Dieter R. und vor allem seine Frau erleichtert, dass sein außer Kontrolle geratenes Hobby entdeckt wurde. »Meine Ehe wurde dadurch gerettet«, ist der 54-Jährige froh, »und ich fühle mich jetzt viel freier.« Immerhin müsse er jetzt nicht mehr ständig Sammlertreffen besuchen und Fachzeitschriften lesen.
Vorbestraft war der Steinhagener bislang nicht, was sich auch positiv auf das Urteil auswirkte. »Ich hatte nie vor, etwas Kriminelles damit zu machen«, betonte der Angeklagte in seinem Schlusswort, dass er einfach die Kontrolle über seine Sammelleidenschaft verloren hätte. Seine neu gewonnene Freiheit verbringt er jetzt lieber mit seiner Frau. Dass das Gericht keinerlei Verständnis für ein solches Hobby hat, brachte der Richter in seinem Urteilsspruch noch einmal mehr zum Ausdruck: »Von mir aus sammeln Sie Briefmarken oder Schmetterlinge. Aber als Jäger müssten Sie wissen, welche Gefahr von Waffen ausgeht.«

Artikel vom 07.03.2007