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Wurst hat keine »Spitzenqualität«

Nölke verliert vor Verwaltungsgericht

Von Stefanie Hennigs
Versmold (WB). Das Verwaltungsgericht Minden hat gestern die Klage des Fleischwarenunternehmens Nölke abgewiesen, weiter mit dem Begriff »Spitzenqualität« für drei Geflügelwurstprodukte werben zu dürfen. Nach Überzeugung der Kammer ist dafür fünf Prozent eines bestimmten Rezeptbestandteils zu wenig enthalten.

Dies hatten zuvor Veterinäre der Kreisverwaltung bemängelt, als sie bei einer Kontrolle die drei Produkte auf ihre Zusammensetzung untersuchten. Die Entscheidung, dass wegen einiger Prozentpunkte keine »Spitzenqualität« in der Verpackung steckt, wollte der Fleischwarenhersteller jedoch nicht auf sich sitzen lassen und reichte Klage ein. Mit einem Gegengutachten hatte das Unternehmen versucht zu unterstreichen, dass sein Prozentsatz ausreicht.
Die zuständige Kammer bestätigte nach Auskunft von Pressedezernentin Ruth Schürmann aber die Sichtweise der Veterinäre: Der Gehalt des »bindegewebseiweißfreien Fleischeiweißes« (»BEFFE«) müsse bei 75 Prozent liegen, für Spitzenqualität bei 85 Prozent. »Diese Werte sind im Deutschen Lebensmittelbuch festgelegt.« Und zwar von Fachleuten sowohl seitens der Verbraucher als auch seitens der Hersteller.
Kreis-Sprecher Jan Focken kündigte an, dass der Kreis dafür sorgen werde, dass die Firma die Entscheidung des Gerichtes auch umsetzen werde. Bei Nölke hält man sich nach dem Urteil bedeckt: »Hier geht es um ein hochkompliziertes und wissenschaftlich zu betrachtendes Thema, bei dem sich die Experten nicht einig sind«, erklärte Nölke-Sprecherin Marion Balaster. »Wir haben in erster Instanz nun einen Beschluss, der noch nicht rechtskräftig ist. Aus diesem Grund warten wir auf eine schriftliche Begründung des Gerichtes und werden diese genauestens analysieren.«

Artikel vom 06.03.2007