Mit einer Patientenverfügung können persönliche Wünsche zur Behandlung für den Fall festgehalten werden, dass jemand nicht mehr entscheidungsfähig ist, etwa bei Bewusstlosigkeit. Sie nimmt Entscheidungen vorweg, die man sonst unmittelbar selbst hätte treffen können. Weil es oft schwierig ist, die persönliche Verfügung konkret anzuwenden und dann durchzusetzen, sollte sie durch eine Vorsorgevollmacht ergänzt werden. Darin wird eine Person des Vertrauens im Sinne des Patienten bevollmächtigt.