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Scheidung nach
Vergleich mit Maus


Dubai (dpa). Eine 28-jährige Araberin hat sich im Golf-Emirat Dubai von ihrem Mann scheiden lassen, weil dieser ihr Aussehen mit dem einer Maus verglichen hatte. Die Gleichsetzung mit dem Nagetier stelle eine Beleidigung der Klägerin »als Mutter, Gattin und Frau« dar, entschied das Scheidungsgericht. Der 37-jährige Mann der dreifachen Mutter wurde außerdem zur Zahlung von Unterhalt verurteilt. In erster Instanz war die Klage der Ehefrau noch abgewiesen worden.

Artikel vom 02.03.2007