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Schon seit Jahren
drogenabhängig

24-Jähriger zahlt 1800 Euro Strafe

Versmold/Halle (hj). 1800 Euro Strafe zahlen muss ein 24-jähriger Maurer aus Versmold, weil er im vergangenen Jahr mehrfach gegen das Betäubungsmittel- sowie das Waffengesetz verstoßen hatte.

Das Amtsgericht Halle hielt den Versmolder in der Hauptverhandlung gestern für schuldig, im Zeitraum vom 14. bis 25. August 2006 mindestens 50 Gramm Amphetamine sowie 27,9 Gramm Marihuana bei sich gehabt und verwendet zu haben. Im Rahmen einer polizeilichen Durchsuchung war das Rauschgift entdeckt worden. Zu dieser Zeit war der Mann davon abhängig.
»Ich gebe den Vorwurf zu und hatte das Rauschgift etwa eine Woche vorher gekauft, um es für Partys abzupacken«, sagte er vor Gericht. Etwa 400 Euro habe er zu jener Zeit im Monat für Drogen ausgegeben, erklärte er Strafrichter Peeter-Wilhelm Pöld. Besonders im Zeitraum von 2002 bis 2006 habe seine Sucht deutlich zugenommen. »Jetzt bin ich allerdings sauber. Meine Freundin hat mir dabei geholfen und Fachleute von der Caritas. Ich habe mein Leben umgestellt«, versicherte er dem Richter.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hielt dem Angeklagten außerdem den Besitz und das Führen einer so genannten »Gotchawaffe« vor. Mit dieser Waffe, die unter das Waffengesetzt fällt und deren Kauf Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, vorbehalten ist, werden Farbkugeln verschossen. Die »Gotchawaffen« sehen echten Waffen sehr ähnlich und dürfen außerhalb von Gebäuden oder eingezäunten Grundstücken in Deutschland nicht benutzt werden.
Der Angeklagte hatte damit jedoch in einer alten Wirus-Halle Schießübungen gemacht und war dann aufgeflogen. »Ich hatte nach einem Turnier in Holland die Sachen bei einem Kumpel gelassen und wir sind dann aufs Wirusgelände gefahren, um zu sehen, ob die Waffe noch funktionsfähig ist«, erklärte er vor Gericht. Einen Waffenschein konnte der Angeklagte jedoch nicht vorweisen, als ihn Polizeibeamte bei den Übungen überraschten.
Während die Staatsanwaltschaft eine Strafe von 2800 Euro beantragte, beschränkte sich Richter Pöld auf 1800 Euro. Die Rauschgiftmenge sei nicht groß gewesen, außerdem sei der Verstoß gegen das Waffengesetz eher als geringfügig einzustufen, begründete er das Urteil.

Artikel vom 01.03.2007