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Vogelgrippe: Geflügel
muss im Stall bleiben

Auch Kölkebeck und Versmold betroffen


Altkreis Halle (WB). Die Geflügelaufstallungsverordnung des Bundes ist gestern wegen der drohenden Vogelgrippe unverändert bis zum 31. Oktober verlängert worden. Damit bleiben auch im Kreis Gütersloh die Vorschriften zur Freilandhaltung unverändert, die diesbezügliche Allgemeinverfügung des Kreises Gütersloh wird deshalb ebenfalls verlängert.
In bestimmten Teilen von Rietberg und Verl ist die Freilandhaltung von Geflügel weiterhin ohne Ausnahmemöglichkeit verboten. Betroffen sind aber auch Gebiete von Versmold, die direkt an das von Wildvögeln stark frequentierte Versmolder Bruch angrenzen sowie Teile von Halle, Harsewinkel, Steinhagen und Versmold, die an den Haller Ortsteil Kölkebeck angrenzen. Hier ist die Freilandhaltung weiterhin nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Kreisveterinäramtes möglich.
Im restlichen Gebiet des Kreises Gütersloh ist die Freilandhaltung nur möglich, wenn der Halter dies schriftlich bei der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung angezeigt hat.
Den Text der Allgemeinverfügung, eine Karte des Kreises Gütersloh, aus der die entsprechenden Gebiete für Stallpflicht, Freilandhaltung mit Ausnahmegenehmigung und Freilandhaltung mit Anzeige ersichtlich sind, ein Merkblatt mit Bestimmungen zur Freilandhaltung, sowie weitere Informationen zum Thema finden Betroffene und Interessierte auf den Internetseiten des Kreises Gütersloh.
www.kreis-guetersloh.de

Artikel vom 01.03.2007